Die kirchlich errichtete Skapulierbruderschaft zu Ehren U. L. F. vom Berge Karmel
1) Der Karmel und das Karmelskapulier
Der Karmelorden ist der älteste Marienorden der Kirche. Er besitzt keine historische Gründergestalt, sondern geht zurück auf eine Eremitengemeinde auf dem Berg Karmel (Israel) zur Kreuzfahrerzeit.
Deren erstes Kirchlein war bereits der Gottesmutter Maria geweiht. Das geistliche Leben fand im alttestamentlichen Propheten Elija, der auf dem Karmel für die Rechte des Bundesgottes Israels eintrat, und in der Gottesmutter Maria, der Schutzfrau und der Zierde des Karmels, den idealen Fokus. Bedingt durch die wütenden Angriffe der Sarazenen kam es zur Übersiedlung der Karmeliten nach Europa (ab 1238) und zur Bildung eines Bettelordens, der das beschauliche Leben mit Apostolatswerken verband. An diesem schwierigen Übergang findet sich die Gestalt des aus England stammenden Generalpriors Simon Stock.
Er wurde als über 80-jähriger Greis 1245 zum Ordensgeneral in einer Zeit gewählt, wo der Orden fast zerrieben worden wäre. Der fromme Generalprior rief in seiner Not immer wieder die Gottesmutter Maria, die Schutzfrau des Karmels an. Am 16. Juli 1251 erschien ihm die Gottesmutter Maria und überreichte ihm ein braunes Stoffskapulier mit den Worten: ""Nimm hin, geliebtester Sohn, dieses Skapulier deines Ordens, ein Zeichen meiner Bruderschaft; das hier ist ein Zeichen für dich und ein Privileg für alle Kinder vom Berge Karmel. Wer auch immer in diesem Gewande stirbt, wird von den ewigen Flammen bewahrt. Siehe, es ist ein Zeichen des Heiles, eine Schutzwehr in Gefahren, ein Unterpfand des Friedens und des ewigen Bundes." Das kleine Karmel-Skapulier ist seit damals ein Sakramentale der Kirche (ähnlich wie die Wundertätige Medaille), da nicht nur die Mutterliebe Mariens sondern auch das Gebet und die guten Werke der Karmeliter auf dem braunen Skapulier ruhen, wodurch helfende Gnaden (hier insbesondere die Bewahrung vor der ewigen Gottesferne der Hölle) mitgeteilt werden.
Am 16. Mai 1265 starb Simon Stock während einer Visitationsreise in Bordeaux. Das Marienskapulier vom Karmel aber
wurde ein Segen für die ganze Kirche.
Im 16. Jahrhundert gelang es dann der hl. Theresia von Jesus (1515-1582) und dem hl. Johannes vom Kreuz
(1542-1591) den Karmelorden auf die alte Strenge zurückzuführen.
Die Karmelfamilie besteht aus den Brüdern und Schwestern vom Karmel, die in Klausur leben, den Säkularinstituten,
dem Dritten Orden und der Skapulierbruderschaft.
2) Über die Entstehung der Skapulierbruderschaft an der Rektoratskirche
Alle Gläubigen, die mit dem braunen Karmelskapulier bekleidet werden, bilden die weltweite Bruderschaft aller Skapulierträger, die so Anteil an den geistlichen Verdiensten des Karmeliterordens erhalten und selbst in und für diese Gemeinschaft wirken. Nachdem in der Rektoratskirche seit mehreren Jahren Gläubigen am Patroziniumsfest (16. Juli) das Karmelskapulier aufgelegt wurde, entstand der Gedanke, auch die Errichtung einer Skapulierbruderschaft an dieser Kirche zu wagen, die in der weltweiten Skapulierbruderschaft aller Skapulierträger beheimatet ist und diese hier sichtbar werden läßt.
Mit sieben Gründungsmitgliedern wurde sie am 29. Juni 2003 durch Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn mit eigenen Statuten als öffentliche Vereinigung von Christgläubigen kirchenrechtlich errichtet. Kaplan der Bruderschaft ist in der Regel der jeweilige Kirchenrektor an der Rektoratskirche.
3) Die konkrete Aufgaben und Ziele
Als geistliche Gemeinschaft dient sie der gemeinschaftlichen Verehrung der Gottesmutter durch die von der Kirche
gutgeheißenen Skapulierfrömmigkeit. Die dadurch geförderte Heiligung der Mitglieder ist neben der Verbreitung der
Skapulierfrömmigkeit primärer Zweck dieser Bruderschaft. In diese Gemeinschaft sind alle lebenden und verstorbenen
Mitglieder der Bruderschaft einbezogen. Eine zugleich marianische und karmelitische Spiritualität ist das Ziel der
Bruderschaft. Neben den allgemeinen Werken der katholischen Frömmigkeit, insbesondere des Rosenkranzes bzw. des
Marienoffiziums, gibt es keine Pflichtgebete der Mitglieder. Jedes Vollmitglied ist im Sinn eines Messbündnisses
jedoch verpflichtet, einmal im Monat eine hl. Messe für die Intentionen der Bruderschaft lesen zu lassen. Zudem
wird an jedem 16. des Monats die sogenannte Bruderschaftsmesse für die lebenden und verstorbenen Mitglieder der
Bruderschaft an der Rektoratskirche gelesen.
An den vom Kirchenrektor festgelegten Feiertagen sind die Vollmitglieder eingeladen, im Bruderschaftsgewand die
hl. Messe mitzufeiern.
Verpflichtend ist sodann die Teilnahme an der äußeren Feier des Patroziniumsfestes der Kirche (Sonntag nach dem
16. Juli) und am vorausgehenden Besinnungstag.
Die Bruderschaftsmitglieder sind weiters eingeladen, die vom Heiligen Stuhl verliehenen besonderen Ablässe für die
Bruderschaft als geistliche Güter für Lebende und Verstorbene zu gewinnen. Auch die Teilnahme an weiteren
Besinnungstagen oder Wallfahrten im Lauf des Kirchenjahres ist je nach Maßgabe erwünscht.
4) Aufbau der Bruderschaft
Es gibt Vollmitglieder, die alle Rechte und Pflichten in der Bruderschaft genießen und die auch äußerlich durch
das Bruderschaftsgewand der Bruderschaft zugehörig erscheinen. Daneben gibt es Teilmitglieder, die geistlich der
Bruderschaft angehören.
Zu beiden können Katholiken beiderlei Geschlechts ab dem vollendeten achtzehnten Lebensjahr zugelassen werden, die
das braune Karmelskapulier mit frommem Eifer tragen und die Ziele und Regeln der Bruderschaft teilen.
Auch die verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft genießen Anteil an den geistlichen Verdiensten der Bruderschaft,
da für sie hl. Messen und Gebete verrichtet werden.
Beim Eintritt wird eine Summe für das Ordensgewand und die Ordensinsignie einbehalten (derzeit beträgt die
einmalige Summe 250 Euro)
Die Bruderschaft wird von einem gewählten und vom Diözesanbischof bestätigten Prior geleitet und repräsentiert,
dem ein Sekretär, ein Ökonom und ein Custos zur Seite stehen. Der Leitungsrat der Bruderschaft tagt vierteljährlich.
5) Beitritt zur Bruderschaft
In der Regel ist eine einjährige Probezeit für die Aufnahme als Vollmitglied vorgesehen, in der die Betreffenden
in die geistlichen Ziele der Bruderschaft eingeführt werden und sich darin zu bewähren lernen sollen. Als
einmalige Aufnahmegebühr, mit welcher das Bruderschaftsgewand in das Eigentum übergeht (auch ein Begräbnis im
Bruderschaftsgewand ist somit möglich). Nachfolgend erlegen die Vollmitglieder eine jährliche Gebühr von 50 Euro
für die Aufwendungen der Bruderschaft (Bruderschaftsmessen, Totenmessen für die Mitglieder, Veranstaltungen und
Besinnungstage etc.)
Für eine Aufnahme muß in jedem Fall ein schriftlicher Antrag an den Prior der Bruderschaft gerichtet werden, in
dem der Wunsch zum Beitritt als Voll- bzw. als Teilmitglied ausgedrückt wird. Ein Austritt
aus der Bruderschaft ist jederzeit möglich.
Ein Diener Marias geht niemals verloren!
Information über die Bruderschaftsstatuten und Erstkontakt über das Bruderschaftsmitglied Frau Brigitta Hittinger (brigitta.hittinger@gmx.at; 069911709384).
Hl. Maria, du Schutzfrau der Karmelfamilie,
bitte für uns!